Wohnflächenrechner

Berechnen Sie die Wohnfläche Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV). Raum für Raum, mit korrekten Anrechnungsfaktoren.

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Wohnflächenberechnung nach WoFlV und DIN 277

Die korrekte Berechnung der Wohnfläche ist für Mieter und Eigentümer gleichermaßen wichtig. Sie bildet die Grundlage für die Mietberechnung, die Nebenkostenabrechnung und den Immobilienwert. In Deutschland gibt es zwei wesentliche Regelwerke für die Wohnflächenberechnung: die Wohnflächenverordnung (WoFlV) und die DIN 277.

Was ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV)?

Die Wohnflächenverordnung trat am 1. Januar 2004 in Kraft und löste die bis dahin geltende Zweite Berechnungsverordnung (II. BV) ab. Sie regelt verbindlich, welche Flächen zur Wohnfläche zählen und wie diese zu berechnen sind. Die WoFlV gilt primär für den sozialen Wohnungsbau, wird aber seit einem BGH-Urteil von 2009 auch für frei finanzierte Mietwohnungen als Maßstab herangezogen, sofern im Mietvertrag keine andere Berechnungsmethode vereinbart wurde.

Anrechnungsfaktoren im Detail

Die WoFlV definiert klare Regeln für die Anrechnung verschiedener Wohnbereiche. Voll angerechnet (100 %) werden alle Wohnräume wie Wohn- und Schlafzimmer, Küche, Bad, Flur und Abstellkammern. Auch beheizte Wintergärten und Flächen mit einer Raumhöhe über 2 Metern zählen vollständig zur Wohnfläche.

Zur Hälfte (50 %) werden Flächen unter Dachschrägen angerechnet, wenn die Raumhöhe zwischen 1 und 2 Metern liegt. Unbeheizte Wintergärten werden ebenfalls mit 50 % berücksichtigt.

Zu einem Viertel (25 %) werden Balkone, Loggien und Terrassen in der Regel angerechnet. Bei besonders guter Ausstattung oder Lage kann der Faktor auf maximal 50 % erhöht werden. Gar nicht (0 %) zur Wohnfläche zählen Kellerräume, Garagen, Heizungsräume, Waschküchen und Flächen unter 1 Meter Raumhöhe.

DIN 277 versus WoFlV

Die DIN 277 (Grundflächen und Rauminhalte im Bauwesen) berechnet die Nutzfläche eines Gebäudes und verwendet keine Anrechnungsfaktoren. Dadurch fällt die berechnete Fläche nach DIN 277 in der Regel größer aus als nach WoFlV. Für Mietverhältnisse ist die WoFlV der übliche Standard. Im Mietvertrag sollte stets angegeben sein, nach welcher Methode die Wohnfläche berechnet wurde.

Praktische Tipps für Mieter

Studien zeigen, dass rund ein Drittel aller Mietwohnungen eine zu große Wohnfläche im Mietvertrag ausweisen. Für Mieter kann sich eine Nachmessung lohnen: Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 % von der im Mietvertrag angegebenen Fläche ab, haben Sie als Mieter Anspruch auf eine anteilige Mietminderung. Diese kann bis zu drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.

Für eine exakte Vermessung empfiehlt sich ein Lasermessgerät. Messen Sie jeden Raum einzeln und berücksichtigen Sie die korrekten Anrechnungsfaktoren. Unser Wohnflächenrechner hilft Ihnen dabei, alle Räume systematisch zu erfassen und die Wohnfläche nach WoFlV korrekt zu berechnen.

Wohnfläche und Mietpreis

Die Wohnfläche ist einer der wichtigsten Faktoren für die Berechnung des Mietpreises pro Quadratmeter. Mit dem integrierten Mietpreis-Vergleich unseres Rechners können Sie prüfen, ob Ihre Miete im Rahmen des örtlichen Mietspiegels liegt. Liegt Ihr Mietpreis pro m² deutlich über dem Durchschnitt Ihrer Stadt, kann eine Überprüfung durch den Mieterverein oder einen Fachanwalt sinnvoll sein.

Häufige Fragen

Was zählt zur Wohnfläche nach WoFlV?

Zur Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung zählen alle Räume, die ausschließlich zur Wohnung gehören: Wohn- und Schlafzimmer, Küche, Bad, Flur und Abstellräume werden voll (100 %) angerechnet. Balkone und Terrassen in der Regel zu 25 %, maximal zu 50 %. Nicht zur Wohnfläche zählen Kellerräume, Garagen, Heizungsräume, Waschküchen und Trockenräume.

Wie werden Balkone und Terrassen angerechnet?

Nach der Wohnflächenverordnung werden Balkone, Loggien und Terrassen in der Regel zu 25 % ihrer Grundfläche auf die Wohnfläche angerechnet. In besonderen Fällen — etwa bei überdachten, wind- und wettergeschützten Bereichen oder besonders guter Lage — kann der Anrechnungsfaktor auf maximal 50 % erhöht werden.

Was ist bei Dachschrägen zu beachten?

Bei Dachschrägen gilt: Flächen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern werden voll angerechnet. Flächen mit einer Höhe zwischen 1 und 2 Metern nur zur Hälfte (50 %). Flächen unter 1 Meter Raumhöhe zählen nicht zur Wohnfläche. Diese Regelung kann bei Dachgeschosswohnungen einen erheblichen Unterschied ausmachen.

Wann lohnt sich eine Wohnflächenberechnung?

Eine Wohnflächenberechnung lohnt sich vor allem, wenn Sie eine Mietwohnung bewohnen und vermuten, dass die im Mietvertrag angegebene Fläche zu hoch ist. Auch beim Kauf einer Immobilie, bei der Nebenkostenabrechnung und bei der Beantragung von Wohngeld ist eine korrekte Wohnflächenberechnung wichtig.

Was tun, wenn die Wohnfläche im Mietvertrag falsch ist?

Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 % von der im Mietvertrag angegebenen Fläche ab, haben Sie als Mieter das Recht auf eine anteilige Mietminderung — auch rückwirkend für bis zu drei Jahre. Dokumentieren Sie die Vermessung und wenden Sie sich schriftlich an Ihren Vermieter. Bei Bedarf kann ein Sachverständiger die Fläche offiziell vermessen.