Brutto-Netto-Rechner 2025 — Was bleibt vom Gehalt?
Die Frage „Was bleibt netto vom Brutto?" ist eine der häufigsten Fragen rund um das Thema Gehalt in Deutschland. Unser kostenloser Brutto-Netto-Rechner 2025 gibt dir eine schnelle und transparente Antwort. Er berücksichtigt alle aktuellen Steuersätze, Sozialversicherungsbeiträge und Freibeträge — und zeigt dir auf einen Blick, wie sich dein Gehalt zusammensetzt.
Egal ob du gerade ein Jobangebot vergleichst, eine Gehaltsverhandlung vorbereitest oder einfach wissen willst, wie viel am Monatsende auf deinem Konto ankommt — mit diesem Rechner hast du alle wichtigen Zahlen sofort parat.
So funktioniert die Brutto-Netto-Berechnung
Vom Bruttogehalt werden zwei Kategorien von Abzügen vorgenommen: Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer) und Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung). Die Höhe der Abzüge hängt von deiner Steuerklasse, dem Bundesland, der Kirchenzugehörigkeit, der Anzahl der Kinder und der Art der Krankenversicherung ab.
Die Lohnsteuer wird anhand des zu versteuernden Einkommens (zvE) nach dem Einkommensteuer-Tarif berechnet. Deutschland verwendet einen progressiven Steuertarif mit fünf Zonen: Von der Nullzone (Grundfreibetrag) über zwei linear-progressive Zonen bis hin zur proportionalen Spitzensteuerzone mit 42 % bzw. der sogenannten „Reichensteuer" mit 45 %.
Die 6 Steuerklassen im Überblick
- Steuerklasse I: Für Ledige, Geschiedene und Verwitwete. Der Standard mit Grundfreibetrag und Arbeitnehmer-Pauschbetrag.
- Steuerklasse II: Für Alleinerziehende. Zusätzlich zum Grundfreibetrag gibt es den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 € + 240 € je weiteres Kind).
- Steuerklasse III: Für Verheiratete mit deutlich höherem Einkommen als der Partner. Doppelter Grundfreibetrag, niedrigste Abzüge — aber der Partner erhält Klasse V.
- Steuerklasse IV: Für Verheiratete mit ähnlichem Einkommen. Gleiche Abzüge wie Klasse I, aber mit Option auf das Faktorverfahren.
- Steuerklasse V: Der Gegenpart zu Klasse III. Kein Grundfreibetrag im Lohnsteuerabzug, höchste monatliche Abzüge. Lohnt sich nur in Kombination mit III.
- Steuerklasse VI: Für Zweit- und Nebenjobs. Kein Grundfreibetrag, keine Pauschbeträge. Die höchsten Abzüge aller Steuerklassen.
Sozialversicherungsbeiträge 2025
Die Sozialversicherungsbeiträge werden jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Für Arbeitnehmer gelten 2025 folgende Sätze:
- Krankenversicherung: 7,3 % + halber Zusatzbeitrag (Ø 1,25 %) vom Brutto, maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 €/Jahr (5.512,50 €/Monat)
- Rentenversicherung: 9,3 % vom Brutto bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 96.600 €/Jahr (8.050 €/Monat)
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 % vom Brutto bis zur Beitragsbemessungsgrenze RV
- Pflegeversicherung: 1,7 % vom Brutto (kinderlose ab 23 Jahren: 2,3 %). Ab dem 2. Kind reduziert sich der Beitrag um 0,25 % pro Kind (max. 5 Kinder).
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Lohnsteuer, wird aber erst ab einer Freigrenze von 18.130 € Lohnsteuer pro Jahr (Einzelveranlagung) erhoben. Für die große Mehrheit der Arbeitnehmer fällt seit 2021 kein Soli mehr an. In der Milderungszone zwischen 18.130 € und ca. 31.528 € steigt der Soli schrittweise an.
Die Kirchensteuer beträgt 8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, in allen übrigen 14 Bundesländern 9 %. Sie wird nur erhoben, wenn du Mitglied einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft bist.
Tipps für mehr Netto vom Brutto
- Steuerklassenwechsel: Verheiratete können durch geschickte Wahl der Kombination III/V oder IV/IV ihr monatliches Netto optimieren.
- Krankenkassenwechsel: Der Zusatzbeitrag variiert stark zwischen den Kassen. Ein Wechsel kann mehrere Hundert Euro pro Jahr sparen.
- Kinderfreibeträge: Jedes Kind auf der Lohnsteuerkarte erhöht dein Netto durch geringere Abzüge bei Soli und Kirchensteuer.
- Kirchenaustritt: Spart 8–9 % der Lohnsteuer — bei höheren Einkommen ein spürbarer Betrag.
- Freibeträge eintragen lassen: Werbungskosten über 1.230 € oder hohe Sonderausgaben können als Freibetrag auf der Steuerkarte eingetragen werden.